Kundeninformation Thema Schwarzarbeit Gerade im Bereich der Betreuung ist die „Schwarzarbeit" relativ weit ausgeprägt. Über die Ursachen und die Folgen der Schwarzarbeit kann man viel diskutieren oder sogar Bücher schreiben - das machen wir aber nicht! Stattdessen verfassen wir ein stimmiges, tragbares Angebot für jeden der seinen letzten Lebensabschnitt ruhig, möglichst gelassen, entspannt und nicht noch mit ständigem Druck oder Angst verbringen will. Sagen Sie uns bitte was Ihre Haushaltshilfe netto verdienen soll, dann sagen wir Ihnen was für Bruttokosten Sie dabei zu tragen hätten. Natürlich sind dann die Kosten höher, man kann aber die Mehrkosten auf legale Weise reduzieren z.B. die Haushaltshilfe bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Pflegegeld Alle Pflegebedürftigen, die sich privat pflegen lassen werden von der Krankenkasse mit folgenden Pflegegeldzahlungen unterstützt; Pflegestufe1 205,- € Pflegestufe2 410,- € Pflegestufe3 665,- € Die Verwendung der Gelder muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter bezahlt, danach ruht der Anspruch. Natürlich kann man die Pflegeleistungen auch für private Haushalts- oder Betreuungshilfen verwenden.
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